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Mrz 04 2009

Piraterie: Piraten gehören in den Knast und nicht an den Strand

Veröffentlicht von Rainer Stinner am 4 März 2009 in der Kategorie Piraterie

Die Deutsche Marine hat gestern endlich das Mandat des Deutschen Bundestages ausgeschöpft und Piraten aktiv bekämpft. Ein Piratenangriff auf ein Schiff wurde vereitelt, neun Piraten wurden festgesetzt. So weit, so gut.

Seit gestern 18.00 tagt nun eine Runde von vier Staatssekretären, um zu entscheiden, was mit den Piraten nun geschehen soll. Es gibt drei Alternativen: !. In Deutschland vor Gericht stellen, 2. In einem anderen Land (z.B. Kenia) vor Gericht stellen, 3. Freilassen.

Während am 25.12. noch die Piraten mit ihrem Boot, ich wiederhole: mit ihrem Boot, freigelassen wurden, werden nun wohl auch die beiden anderen Alternativen abgewogen.

Ich hielte es für ein Armutszeugnis deutscher Politik, wenn die Piraten wieder freigelassen würden. Das darf nicht passieren. Die Bundesregierung hatte genügend Zeit, um sich über diesen Fall Gedanken zu machen, sie hatte genügend Zeit, ein Abkommen mit aufnahmebereiten anderen Staaten zu treffen (wie es die Briten und Franzosen vorgemacht haben).

Wenn die Bundesregierung hier also blank da steht, dann müssen die Piraten eben in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Dass ein Volk von 82 Mio. Bürgern Angst davor hat, eventuell neun Somalier abzuurteilen und zu inhaftieren, und eventuell danach nicht abschieben zu können (was ich für eher unwahrscheinlich halte), ist ein Armutszeugnis für unser Land.

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2 Kommentare

2 Kommentare zu “Piraterie: Piraten gehören in den Knast und nicht an den Strand”

  1. Rolf Bürgelon 17 Apr 2009 at 09:53

    In der Behandlung gefangen genommener Piraten gibt es noch eine vierte Alternative. Sie scheint mir die einzig richtige und sinnvolle Lösung zu sein.

    Die Piraten gehören von ein Internationales Seegericht, das man dem Internationalen Strafgerichtshof angliedern kann. Die Strafverfolgung von Piraten, die in internationalen Gewässern Schiffe kapern, ist nicht Aufgabe eines einzelnen Staates. Sie muss auf internationaler Basis erfolgen.

  2. Rainer Stinneron 17 Apr 2009 at 12:36

    Grundsätzlich habe ich gegen einen solchen Gerichtshof nichts. Die Debatte darüber darf aber nicht von den jetzt zu treffenden Maßnahmen ablenken. Ein solcher Gerichtshof würde übrigens wohl erst in ca. 8 Jahren arbeitsfähig sein.
    Rein rechtlich ist die Sache schon jetzt ganz klar. Sowohl nach dem 1994 von Deutschland ratifiziereten Seerechtsübereinkommen als auch nach den Ausführungsbestimmungen des Mandates Atalanta können die Flaggenstaaten der Schiffe, die Piraten fangen, diese in ihrem Land vor Gericht stellen.

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