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Nov 07 2009

NATO-Report zur Bombardierung in Kundus

Veröffentlicht von Rainer Stinner am 7 November 2009 in der Kategorie Afghanistan, NATO

Ich habe den Bericht gelesen und an der Unterrichtung durch Bundesminister zu Guttenberg teilgenommen. Meine Erkenntnisse:

1. Es ist für alle Beteiligten gut, dass es diesen sehr ausführlichen Bericht gibt. Wir können viel daraus lernen.

2. Es wird in dem Bericht noch einmal sehr deutlich, welche aktuelle Un-Sicherheitslage und akute Bedrohungslage in der Region Kundus Anfang September geherrscht hat. Gekaperte Tanklastzüge stellen ein hohes Sicherheitsrisiko da, nicht nur für die Camps der NATO, sondern natürlich auch für Polizeistationen, Mädchenschulen, etc. Die Entscheidungssituation von Oberst Klein war äußerst schwierig.

3. Neu ist für mich, dass es in der NATO in Afghanistan Grauzonen bei der Auslegung der Einsatzregeln (Rules of Engagement ROE) sowie bei der Interpretation der Begriffe (z.B. imminent thread, troops in contact) gibt. Diese Grauzonen und Interpretationsspielräume sind unmittelbar zu beseitigen. Der Bundesminister hat schon angeordnet, dass hier Abhilfe geschaffen wird.

4. Auch unter Berücksichtigung der obigen Punkte 2. und 3. ergibt sich für mich, dass Oberst Klein Fehler gemacht hat. Auf Details kann ich wegen der Geheimhaltung nicht eingehen. Dies ist keine Verurteilung von Oberst Klein. Wir Politiker müssen damit umgehen können, dass Soldaten, die wir in schwierige Situationen schicken, auch Fehler machen können. Genauso wichtig ist aber auch, dass wir solche Fehler nicht zukleistern und dass wir sie benennen. Wir müssen auch im Interesse der Soldaten damit offen umgehen.

5. Die Fehleranalyse muss zu Verbesserungen der Ausbildung, zur Klarstellung der Einsatzregeln und zu einer eindeutigen Definition von NATO-Begriffen führen. Dies muss durch das BMVg in Deutschland und auch in der NATO vorgenommen werden.

6. Minister zu Guttenberg kommt zu dem Schluss, dass auch bei Vermeidung aller Fehler und Unzulänglichkeiten der NATO-Regeln die Bombardierung hätte erfolgen müssen. Diese Meinung teile ich ausdrücklich nicht. Denn das würde bedeuten, dass die Ereignisse sich mit einer Zwangsläufigkeit entwickelt haben. Das kann ich nicht erkennen. Es gab Entscheidungsspielräume. Außerdem heißt diese These des Ministers, dass ein deutscher Soldat sich in der Zukunft in der gleichen Situation genauso verhalten würde/müsste. Auch diese Folgerung teile ich ausdrücklich nicht.

7. Ich vertraue der deutschen Rechtsprechung, dass sie zu einem abgewogenen Ergebnis führt. Ich wiederhole unsere FDP-Forderung, eine Schwerpunktstaatswaltschaft mit geschulten Experten einzurichten. Ob es jetzt angesichts der Situation in Afghanistan zu einer neuen völkerrechtlichen Beurteilung kommt, kann ich nicht beurteilen. Ich gebe auch keinerlei Ratschläge an die unabhängige Justiz.

8. Die Unterrichtung des Ministers war sehr offen und kooperativ. Er hat glaubhaft versichert, dass er mit dem Parlament einen offenen Informationsaustausch pflegen möchte. Das begrüße ich.

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5 Kommentare

5 Kommentare zu “NATO-Report zur Bombardierung in Kundus”

  1. Sascha Stoltenowon 08 Nov 2009 at 15:24

    Leider entspricht Ihr privilegierter Zugang zum ISAF-Bericht nicht der Qualität der Analyse. Statt differenziert und unter Wahrung der Geheimhaltungspflichten darzustellen, was der Bericht aussagt, beschränken Sie sich darauf, die aus anderen Medien bekannten Allgemeinplätze zu wiederholen, um Ihre eigen politische Agenda zu verfolgen. So weit, so erwartbar, aber mit Blick auf einen aufgeklärten sicherheitspolitischen Diskurs in unserer Gesellschaft einfach zu wenig.

  2. Rainer Stinneron 08 Nov 2009 at 16:49

    Vielen Dank für Ihre Anmerkung, die ich so allerdings nicht teilen kann. Für die politische Bewertung sind nicht die Details des Berichtes wichtig, die auch geheim sind. Der Kern meiner Aussage ist, dass ich die Einschätzung des Ministers nicht teile, dass es auch ohne Fehler und Unklarheiten der Regeln zu einer Bombardierung hätte kommen müssen. Die von mir angesprochene Folgerung aus dieser Aussage, dass danach nämlich auch in Zukunft ein deutscher Soldat genauso handeln müsste, habe ich problematisiert. Das ist durchaus ein Beitrag zum sicherheitspolitischen Diskurs, denn diese Grenzziehung wird es in den nächsten Wochen und Monaten ein ganz wichtiges Thema sein (neben dem Hauptthema: was ist unser Auftrag jetzt in AFG, welche Ziele und Milestones gibt es, wie sieht ein Exit-Szenario aus ?)

  3. Stefan S.on 08 Nov 2009 at 17:21

    @Sascha Stoltenow: Ihre Kritik ist berechtigt. Wenn schon jemand Einsicht in den Bericht erhält, sollte eine etwas detailliertere Interpretation möglich sein.

    Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass alles Berichtenswertes bereits genannt wurde.

    @Rainer Stinner

    Ich will mich trotzdem zu den einzelnen Punkten Ihres Beitrags äußern.

    Zu 1. kann ich Ihnen nur zustimmen.
    Bei 2. gehen Sie ja mit der Interpretation von Minister und zuvor schon GI konform, vielleicht ist es ganz gut, das hier nochmal bestätigt zu sehen.
    3. Diese “Grauzonen” sind m.E. einfach zu erklären. Bei (noch) 42 NATO-Staaten, die zwar unter ISAF-Befehl stehen, aber dennoch eigene Ausbildungshintergründe und Vorstellungen der Auftragsumsetzung haben, ist mir der Verweis auf Verständnisprobleme im Bericht unklar. Allein unsere Taschenkarte war Zeugnis dieser Absprache-Unzulänglichkeiten.
    4. Hier mal eine Frage: Werden denn die von Oberst Klein gemachten Fehler konkret als Geheimnis deklariert?
    5. Das ist nun wahrlich nicht neu!
    6. An dieser Stelle würde mich interessieren, wie Sie den Konflikt in Afghanistan bezeichnen würden. Ich persönlich bin froh darüber, wenn wir nun über einen “nichtinternationalen bewaffneten Konflikt” sprechen. Die “Zwangsläufigkeit”, von der zu Guttenberg und GI sprachen, resultierte in diesem Einzelfall aus der “militärischen Angemessenheit”, die Oberst Klein vom Vorwurf des Kriegsverbrechens (vorsätzliche Schädigung von Zivilisten) befreien sollte, der im Zusammenhang mit der klaren begrifflichen Benennung des Einsatz gemacht werden kann. 7. und 8. lasse ich mal als z.T. parteipolitische Äußerungen unkommentiert. Ob die Informationspolitik zu Guttenbergs wirklich so kooperativ und transparent sein wird, zeigt sich erst in der kommenden Zeit. Ich bin zwar vorsichtig optimistisch, aber zugleich eben auch skeptisch.

  4. Rainer Stinneron 08 Nov 2009 at 17:41

    Auch Ihnen vielen Dank, Herr S. für Ihre Anmerkungen. Dazu im Einzelnen:
    zu 3. Die Grauzonen beziehen sich auf z.T. nicht eindeutig geklärte Prozeduren und auf die Interpretation von Begriffen wie “imminent threat”. Die bis zum Sommer geltende Taschenkarte war weniger ein Ergebnis von Absprache-Unzulänglichkeiten, als vielmehr das Nicht-Wahrnehmen-Wollen der realen Situation in Afghanistan.

    zu 4. Bisher sind sie jedenfalls geheim. General Ramms, den ich ansonsten sehr schätze, hat allerdings schon einige Infos, die damit zusammenhängen könnten, veröffentlicht.

    zu 5. Doch, das wäre neu. Mein Eindruck ist jedenfalls, dass das BMVg in den vergangenen Jahren nicht gerade zu den lernfreudigen und -fähigen Organisation dieses Landes gehört. Wenn sich das ändert, finde ich das ganz prima.

    zu 6. Ich habe der Begrifflichkeit von Minister zu Guttenberg ausdrücklich zugestimmt. Ich halte es auch für richtig, dass wir uns im Interesse unserer Soldaten dieses Themas intensiv annehmen.
    Mir geht es ausschließlich darum dass ich nicht die Folgerung akzeptieren kann, dass in Zukunft ein deutscher Soldat in derselben Situation zwangsläufig zu derselben Entscheidung kommen muss.

  5. Sven Ortmannon 25 Nov 2009 at 13:05

    “3. Neu ist für mich, dass es in der NATO in Afghanistan Grauzonen bei der Auslegung der Einsatzregeln (Rules of Engagement ROE) (…) gibt. Diese Grauzonen und Interpretationsspielräume sind unmittelbar zu beseitigen.”

    Dem möchte ich widersprechen.
    Es sollte klar sein, dass Truppen in einem Kriegsland das tun dürfen, was nicht ausdrücklich verboten ist und zugleich aber Selbstschutz oder Auftrag dienlich ist. Insofern kann es gar keine Grauzonen geben, sondern nur Handlungsspielräume.

    Dem Bundeswehr-Führungsprinzip Auftragstaktik entsprechend muss man den Führern vor Ort einen guten Ermessensspielraum geben.

    Ein Versuch, das Handeln in ein lückenloses RoE-Korsett zu zwängen widerspräche der Ausbildung und Führungskusnt unserer Soldaten. Zudem ist ein Regelwerk starr – das macht berechenbar und Berechenbarkeit ist im Einsatz fatal.

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